DGUV V3 Prüfung Charlottenburg

Was ist die DGUV V3 Prüfung

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Maßnahmen zur Unfallverhütung dienen hauptsächlich dem Schutz der Mitarbeiter.

DGUV V3 Prüfung Charlottenburg

DGUV V3 Prüfung Charlottenburg

Um Stromverletzungen zu verhindern, gibt es die DGUV V3 Prüfung.

Ihr unterliegen alle Elektrogeräte und elektrische Anlagen in bestimmten Betriebskategorien.

Sie müssen vor der Erstinbetriebnahme, bei jeder Veränderung sowie in regelmäßigen Intervallen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Nur wenn alle Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, dürfen elektrische Betriebsmittel und Anlagen genutzt werden.

Geltungsbereich der DGUV V3 Prüfung

Die Vorschrift betrifft nicht nur alle Geräte zum Erzeugen und Leiten von elektrischer Energie. Sie gilt zusätzlich für alle Objekte und Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen.

Die DGUV V3 gilt für alle Betriebe, in welchen elektrische Anlagen und Betriebsmittel verwendet werden. Alles, was mit elektrischer Energie zu tun hat, zählt dazu.

So fallen beispielsweise auch Gegenstände der Informationstechnik unter diese Vorschrift. Ob ein E-Check nach der DGVU Vorschrift 3 erforderlich ist, hängt von den vorhandenen Anlagen und Maschinen sowie von der Betriebsart ab.

Was regelt die DGUV V3 ?

In der Vorschrift wird festgehalten, dass eine Prüfung stattfinden muss und wer dazu befähigt ist, diese durchzuführen. Wie die Prüfung von uns als Elektriker in Charlottenburg im Detail abläuft, wird in den verschiedenen VDE-Bestimmungen genauer geregelt.

Bei der Prüfung wird zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden. Ebenso gelten andere Regeln für stationäre und nichtstationäre Anlagen.

Die DGUV V3 regelt die Pflichten des Arbeitgebers zur Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber ist für die ordnungsgemäße Aufsicht und die Durchführung der DGUV V3 Prüfung zuständig. Ihm obliegt es, eine Fachkraft bzw. ein qualifiziertes Unternehmen mit der Prüfung zu beauftragen.

Es gibt keine eigene Ausbildung zur Elektrofachkraft im Sinne der Vorschrift. Jede Person mit einer entsprechenden elektrotechnischen Ausbildung kann als Fachkraft für den E-Check gelten. Die Befähigung wird durch erworbene Zertifikate oder Ausbildungszeugnisse nachgewiesen.

Der Arbeitgeber ist nicht nur für die Wartungsarbeiten zuständig, er ist auch für die elektrotechnische Einschulung der Mitarbeiter zuständig.